Bußgeld fürs unerlaubte Kiffen: Schutz von Kindern hat Priorität 00:25 Min. Verfügbar bis 17.05.2026

Trotz Legalisierung: Bußgelder für unerlaubtes Kiffen festgelegt

Stand: 17.05.2024, 17:19 Uhr

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis hat NRW jetzt einen Bußgeldkatalog für unerlaubtes Kiffen veröffentlicht. Bis zu 30.000 Euro können fällig werden. Auch der Joint zuhause ist verboten, wenn Kinder anwesend sind.

Von Nina Magoley

Seit Anfang April ist Kiffen unter bestimmten Umständen nicht mehr strafbar. Die Legalisierung von Cannabis hat allerdings für hitzige Diskussionen gesorgt, auch auf politischer Ebene. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann macht keinen Hehl daraus, dass er den Beschluss, dass Rauchen und Anbau von Cannabis - wenn auch in begrenzten Mengen - legal ist, für keine gute Idee hält.

Jetzt hat das Land NRW für sich selbst einen Bußgeldkatalog erstellt, der aufzeigt, was nach wie vor nicht erlaubt ist und welche Strafen dafür drohen. In der Mitteilung dazu wiederholt Laumann seinen Standpunkt noch einmal: "Das Cannabisgesetz des Bundes ist ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz, dessen Ziel ich nicht teile", stellt er klar.

"Nichtsdestotrotz" werde man das Gesetz in Nordrhein-Westfalen "konsequent, aber ohne Schaum vor dem Mund" umsetzen.

Verbote sollen "konsequent durchgesetzt" werden

Mit dem Bußgeldkatalog habe die Landesregierung vor allem den Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen im Auge: "Um diesen Schutz zu gewährleisten, sollen die im Konsumcannabisgesetz des Bundes festgelegten Besitzmengen, Konsumverbote und Werbeverbote konsequent durchgesetzt werden".

Bußgeldkatalog für unerlaubtes Kiffen in NRW WDR 5 Westblick - aktuell 17.05.2024 04:10 Min. Verfügbar bis 17.05.2025 WDR 5

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Kiffen vor Minderjährigen auch zuhause nicht erlaubt

Demnach ist auch das Kiffen zuhause, in den eigenen vier Wänden, strafbar, wenn Kinder oder Jugendliche anwesend sind. Das bestätigte das NRW-Gesundheitsministerium am Freitag auf WDR-Nachfrage. Das Konsumcannabisgesetz des Bundes sei an der Stelle "eindeutig", sagte ein Sprecher: Paragraf 5 enthalte da keine Einschränkung auf eine bestimmte Örtlichkeit, "daher gilt das auch in der eigenen Wohnung".

Zuständig für Kontrollen und Strafen sind demnach die Kommunen. Sie sollen sicherstellen, dass ihre Bürger die erlaubten Grenzen weder beim Besitz noch beim Konsum und auch nicht in Form von Werbung überschreiten. Dabei sollen sie sich am ab sofort geltenden "Bußgeldkatalog Konsumcannabis" orientieren.

Das sind die vorgesehenen Strafen:

  • 50 bis 500 Euro beim Kiffen in Verbotszonen wie Spielplätzen
  • 300 bis 1.000 Euro beim Rauchen in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen (auch zuhause)
  • 250 bis 1.000 Euro Bußgeld drohen demjenigen, der mehr Cannabis besitzt, als erlaubt (siehe unten)
  • 150 bis 30.000 Euro sind fällig bei unerlaubter Werbung für Cannabis oder eine Anbauvereinigung
  • Wer innerhalb von drei Jahren zwei Mal gegen die gleiche Regel verstößt, muss den doppelten Satz bezahlen

Bei Großveranstaltungen haftet Veranstalter

Veranstalter von Volksfesten oder Jahrmärkten etwa tragen selber die Verantwortung: Laut Bußgeldverordnung muss bei solchen Events der jeweilige "Hausrechtsinhabende" beziehungsweise der Veranstalter "durch geeignete Maßnahmen" dafür sorgen, dass es nicht zu Verstößen kommt.

"Diese Verpflichtung kann, falls etwa umfassende Kontrollmaßnahmen dem Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber zu aufwändig und personalintensiv sind, auch in einem generellen Cannabis-Konsumverbot bestehen", teilt das Gesundheitsministerium mit.

Im WDR-Interview begründete NRW-Gesundheitsminister Laumann diese besondere Regelung am Freitag noch einmal: Auf einer Kirmes seien immer Kinder und Jugendliche. "Da ist kein Mensch in der Lage, zu kontrollieren, ob in bestimmten Ecken geraucht werden darf oder in anderen nicht. Deshalb haben wir gesagt: Wenn ein Veranstalter den Jugend- und Kinderschutz nicht sicherstellen kann, kann er auf der gesamten Veranstaltung den Konsum von Cannabis verbieten."

Option "Kifferzelt" auf der Kirmes

Von der Möglichkeit extra abgeschlossener "Kifferzelte" auf Volksfesten hält Laumann wenig: Wenn ein Veranstalter garantieren "könnte", dass Kinder und Jugendliche in solche Zelten keinen Zutritt bekämen, "könnte man es so machen". Das halte er aber für unwahrscheinlich: "Wer will das kontrollieren?"

Cannabis verboten, aber Alkohol okay?

Laumann: "Alkohol nicht dasselbe wie Cannabis" | Bildquelle: Fabian Sommer / dpa

Dass es im Gegensatz zu Cannabis nicht verboten ist, wenn auf Volksfesten in Gegenwart von Kindern viel Alkohol konsumiert wird, findet Laumann "im Grundsatz richtig". Bei Alkohol handele es sich "um eine freiverkäufliche Droge, bei Cannabis eben nicht". Und obwohl übermäßiger Alkoholkonsum auch gesundheitsgefährdend ist, könne man Cannabis und Alkohol "nicht auf eine Stufe stellen".

Bußgelder verteilen "gesunden Menschenverstand"

Dass die Bußgeldbeträge für einen Verstoß teilweise so weite Spielräume haben, begründete Laumann damit, dass die Ordnungsämter in der Lage sein müssten, Auflagen mit "gesundem Menschenverstand" zu erteilen: "Wenn jemand drei Gramm zu viel hat, ist das ein Vergehen. Aber es ist etwas anderes, als wenn einer 50 Gramm zu viel hat." Deshalb müsse eine "vernünftige Verhältnismäßigkeit" möglich sein. Der Bußgeldkatalog bringe Sicherheit für die Ordnungsämter und auch für Veranstalter.

Das ist erlaubt, das ist verboten

Erlaubt ist seit dem 1. April der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum im öffentlichen Raum - ab 18 Jahren wohlgemerkt. In der eigenen Wohnung können Konsumenten außerdem bis zu drei Cannabispflanzen kultivieren und bis zu 50 Gramm für den Eigenbedarf aufbewahren.

Verboten ist Cannabisrauchen zum Beispiel auf Spielplätzen oder rund um Schulen und Kindergärten, genauso in anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils in Sichtweite davon - also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Der Konsum "in unmittelbarer Gegenwart" von unter 18-Jährigen ist verboten, ebenso in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. 

FDP will Planungssicherheit für Cannabis-Anbauvereinigungen

Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP Susanne Schneider warf Laumann "plumpe Verzögerungstaktik" beim Thema Anbauvereinigungen vor. Bei den Bußgeldern habe er schnell gehandelt, die Verordnung zum Anbau von Cannabis aber lasse weiter auf sich warten, obwohl die Erlaubnis zum 1. Juli kommen soll. Anbauvereinigungen könnten bis zu diesem Datum kaum aktiv werden.

Quellen:

  • NRW-Gesundheitsministerium
  • Interview mit Gesundheitsminister Laumann
  • NRW-Innenministerium
  • Nachrichtenagentur DPA